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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 1 R 33/11   

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https://dejure.org/2013,103999
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 1 R 33/11 (https://dejure.org/2013,103999)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.08.2013 - L 1 R 33/11 (https://dejure.org/2013,103999)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. August 2013 - L 1 R 33/11 (https://dejure.org/2013,103999)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 1 R 33/11
    Zwischenzeitlich sei durch die Entscheidung des BSG - B 1 KR 34/06 R - geklärt, dass die Beklagte hier der eigentlich zuständige Rehabilitationsträger sei.

    Es habe dem insbesondere nicht der Ausschluss der Leistung nach § 12 Abs. 1 Nr. 4a SGB VI entgegengestanden (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R, Rdnr. 32 ff.).

    Einer Erstattungspflicht der Beklagten stehe die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 26. Juni 2007 aaO) entgegen.

    Er greift zielgerichtet in fremde Zuständigkeiten ein und missachtet das Weiterleitungsgebot des § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX. Für ihn bestätigt § 14 Abs. 4 Satz 3 SGB IX den Ausschluss jeglicher Erstattung (so BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R, Rdnr. 25 u.H.a. BSG SozR 4-3100 § 18c Nr. 2 Rdnr. 30, Rdnr. 25 - zitiert nach Juris -).

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 1 R 33/11
    Dies ergebe sich aus der Entscheidung des BSG vom 14. Dezember 2006 (B 4 R 19/06 R).

    Denn inzwischen war durch die Rechtsprechung geklärt, dass der in § 12 Abs. 1 Nr. 4a SGB VI normierte Ausschluss von Leistungen zur Teilhabe nicht anzuwenden ist, solange der Versicherte in Altersteilzeit gearbeitet und dem Grunde nach einen arbeitsvertraglichen Entgeltanspruch erhalten hat (Urteil des BSG vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 19/06 R Rdnr. 47 - zitiert nach Juris -).

    Der Kläger hätte auch das Urteil des BSG vom 14. Dezember 2006 (aaO) zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Leistungsanspruch des Versicherten bekannt sein müssen bzw. sie kann sich nicht darauf berufen, sie sei "irrtümlich" von ihrer Zuständigkeit ausgegangen und habe wegen der unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen Rentenversicherungsträger und Krankenkassen, schnell eine Entscheidung zugunsten ihres Versicherten zu treffen gehabt.

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 1 R 33/11
    Darüber hinaus erfordere nach der Entscheidung des BSG vom 20. Oktober 2009 (B 5 R 44/08 R) die Anwendung von § 102 Abs. 1 SGB X eine nach außen erkennbaren Willen, lediglich im Hinblick auf die unklare Zuständigkeit leisten zu wollen.
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R

    Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2013 - L 1 R 33/11
    Er greift zielgerichtet in fremde Zuständigkeiten ein und missachtet das Weiterleitungsgebot des § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX. Für ihn bestätigt § 14 Abs. 4 Satz 3 SGB IX den Ausschluss jeglicher Erstattung (so BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R, Rdnr. 25 u.H.a. BSG SozR 4-3100 § 18c Nr. 2 Rdnr. 30, Rdnr. 25 - zitiert nach Juris -).
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